Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Nach diesem Entwurf soll der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres
Februar 28, 2022
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