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13. August 2021

Das OLG Köln (7. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 24.06.2021 – 7 U 158/20 bestätigt, dass bei Vereinbarung der VOB/B ein Sicherheitseinbehalt vom Auftraggeber nach Mittelung an den Auftragnehmer innerhalb von 18 Werktagen auf ein Sperrkonto