Das Finanzgericht Köln, Az.: 8 K 2333/18, musste sich mit der Frage der Umsatzsteuerpflicht der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds eines Vereins beschäftigen. Das zuständige Finanzamt unterwarf die vom dortigen Kläger erhaltenen Sachbezüge als Aufsichtsratsmitglied der Umsatzsteuer. Hiergegen
27. Juli 2021
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