In einer Entscheidung des OLG Nürnberg vom 15.09.2020 stellte das Gericht klar, dass „es auf Grund der aus der Corona-Pandemie resultierenden Risiken und Restriktionen nicht erforderlich (ist), eine besondere, der Situation angepasste generelle Neuregelung des Umgangs
12. Januar 2021
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