Das Finanzgericht München musste in einem Fall darüber entscheiden, ob die Errichtung eines Mausoleums mit Kosten von 420.000 € als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig ist (FG München, Urt. v. 23.3.2020 – 4 K 2077/19). Das
28. Oktober 2020
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