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Juni 2020

Nach der in § 622 Abs. 6 BGB normierten Grundregel darf für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber vereinbart werden. Dies gilt grundsätzlich sowohl für
Problemstellung: Mit dieser Problematik hatte sich das OLG Köln im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 03.12.2019 (14 U 25/19) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Eigentümer eines Grundstückes, auf der ein nicht mehr genutztes Gebäude stand,
Schließt eine GmbH als Vertragspartner einen Mietvertrag verbunden mit der ausdrücklichen Angabe, dass die zwei Geschäftsführer gesamtvertretungsberechtigt sind, so kommt ein wirksamer Mietvertrag auch dann zustande, wenn nur eine der beiden Geschäftsführer unterschreibt und die Unterschriftszeile