Für alle Unterhaltsberechtigten und alle Unterhaltsverpflichteten, die Kindesunterhalt aufgrund eines dynamischen Unterhaltstitels bekommen bzw. bezahlen müssen, ändern sich ab Januar 2020 die jeweiligen Zahlbeträge. Die Düsseldorfer Tabelle, auf deren Grundlage eine Vielzahl von Unterhaltsverhältnissen abgebildet werden,
17. Dezember 2019
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