Bei Pauschalreisen ist der Verbraucher geschützt, denn der Reiseveranstalter muss für jede Pauschalreise eine Versicherung abschließen. Kunden erhalten einen Reisesicherungsschein und können damit die Anzahlung als auch die Restzahlung zurückfordern. Der Versicherungsschein muss der Versicherung allerdings
24. September 2019
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