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Rommelspacher Glaser & Partner

5. August 2019

Sachverhalt:Ein Ehepaar buchte eine Pauschalreise nach Mexiko und schloss eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ein Monat nach der Buchung wurde beim Ehemann eine mittelgradige Depression diagnostiziert und das Ehepaar stornierte die Reise. Wegen dem Ersatz der Stornokosten wandten