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Rommelspacher Glaser & Partner

1. Juli 2019

Eltern sind gegenüber den Kindern zum Unterhalt verpflichtet und dies gegebenenfalls nicht nur bis zur Volljährigkeit, sondern je nach Konstellation auch darüber hinaus bis zum Abschluss einer Ausbildung. Immer wieder gibt es im Familienrecht darüber Streit,