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Rommelspacher Glaser & Partner

4. Januar 2019

In einem für Vermieter und Mieter von Altbauwohnungen gleichermaßen interessanten Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht per se einen Mangel der Mietsache darstellen und es auch keine abstrakten und generellen Regeln