Das AG Koblenz hat mit Urteil vom 25.01.2024 (142 C 1732/23) die Klage eines Vermieters bereits als unzulässig (nicht nur als unbegründet) abgewiesen, der anhand des gültigen Mietspiegels eine ortsübliche Vergleichsmiete zum einen für die vermietete
getrennt
Selbst eine sehr kurze Ehedauer oder ein fehlendes Zusammenleben lassen einen möglichen Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht entfallen, wie der Bundesgerichtshof aktuell entschieden hat(Beschl. v. 19.02.2020, Az. XII ZB 358/19). Für den juristischen Laien mag es verblüffend
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