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Befreiung

Die Kommunen sind in der Pflicht, zumutbare Unterkünfte für den großen Zustrom an Menschen zu schaffen. Dass dies nicht überall reibungslos abläuft, liegt auf der Hand. Dennoch – oder gerade deswegen – müssen die nachbarschützenden Vorschriften
Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums des Familienheims unter Umständen von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ausschließlich der Erwerb von Eigentum steuerbefreit. Ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch, zwar gesichert durch eine