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Zwangsvollstreckung

Bei der Frage, wer Kindesunterhalt gegen den nichtbetreuenden Elternteil geltend machen kann, sind verschiedene Zeiträume zu unterscheiden. Leben die Eltern getrennt, sind jedoch noch nicht geschieden, so macht der betreuende Elternteil Kindesunterhaltsansprüche gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil