Im Rahmen der Herbst-Information des Haus- und Grundbesitzervereins Ravensburg/Tettnang/Wangen halten die Rechtsanwälte Dr. Boris Mattes und Tobias Rommelspacher am Donnerstag, den 24. Oktober 2019, um 18:30 Uhr im Gemeindezentrum Sankt Ullrich, Karl-Speidel-Straße 11, 88239 Wangen einen Vortrag.
Wangen
Die Bundesregierung hat nunmehr doch nach langen Beratungen das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus verabschiedet. Dieses ist am 08. August 2019 in Kraft getreten. Danach können in den ersten vier Jahren neben der Regelabschreibung von
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2018 auf 6,7 Milliarden € gestiegen. Insgesamt wurden durch die Finanzämter Vermögensübertragungen in Höhe von 84,7 Milliarden € veranlagt. Daran sieht man, dass trotz
Grundsätzlich gilt im Erbrecht die Testierfreiheit des Erblassers, welcher die Erbfolge nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen gestalten kann und darf. Im Normalfall ist der Testierfreiheit immer der Vorzug gegeben, diese kann allerdings aufgrund einer sittenwidrigen Anordnung eingeschränkt sein. Eine
Ein ständiger Streitfall mit dem Finanzamt sind seit je her die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger betrieblicher Nutzung. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich aktuell mit der Frage beschäftigen, ob Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich
Bei einem Testament geht es immer um die Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers. Dieser ist häufig nicht exakt erkennbar oder genau beschrieben. Aus diesem Grund kann der Auslegung eines Testaments durch den Wortlaut keine Grenze gesetzt sein. Gerichte
Es gibt immer mehr Kryptowährungen, wie z.B. Bitcoins. Hierauf ist das deutsche Erbschaftsteuergesetz nicht eingerichtet. In Zukunft wird man allerdings hieran nicht mehr vorbeikommen, da die Kryptowährungen in der Praxis stark zunehmen. In Bezug auf die Umsatzsteuer musste sich
Grundsätzlich können Aufwendungen für einen Firmenwagen steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn dieser privat genutzt wird. Allerdings kann bei unangemessenen, z.B. zu teuren oder ausgefallenen, Fahrzeugen auch ein Abzug versagt werden. Dies entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH).
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