Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

vorweggenommene Erbfolge

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall (BFH-Urteil vom 20.11.2024, Az. II R 38/22) übertrug ein Vater an seine drei Kinder Geschäftsanteile unter Nießbrauchsvorbehalt. Für die Berechnung des Nießbrauchs gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr anhand der zu
Einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2024, Az. 3 K 36/24, lag ein Fall der vorweggenommenen Erbfolge zugrunde. Ein Vater kaufte 2014 ein bebautes Grundstück für 143.950 €. Anschließend vermietete er die Immobilie. Fünf Jahre