Problemstellung: Der VGH Bayern hatte sich in einer Beschlussentscheidung vom 24.02.2020 mit der Zulässigkeit eines Biergartens in einem Allgemeinen Wohngebiet zu befassen. Dem Betreiber eines Restaurants wurde die Baugenehmigung zur Errichtung eines Biergartens an ein bestehendes
vorhandene Bebauungsweise
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