Dass unvollständige Bauvorlagen zur Ablehnung des Vorhabens durch die Baurechtsbehörde führen, sollte bekannt sein. In einem vom VGH Bayern letztinstanzlich entschiedenen Fall führte dies sogar zum Prozessverlust. Um was ging es: Der Eigentümer begehrt die Erteilung
Vollständigkeit von Bauvorlagen
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