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Verzicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einem Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) klar, dass Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht nicht der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn sie in mehreren Raten ausgezahlt werden. Laut Auffassung des BFH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 20. Oktober 2020 (X ZR 7/20) entschieden, dass der Verzicht auf ein Wohnungsrecht grundsätzlich eine Schenkung aus dem Vermögen des Berechtigten darstellt und zwar selbst dann, wenn der