Über folgende Konstellation hatte das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 30.04.2019 (24 U 14/18) zu entscheiden: Ein Generalunternehmer (GU) wird mit der Erweiterung eines als Bürogebäude genutzten Fachwerkhauses beauftragt. Vereinbart ist auf der Grundlage eines
Verjährung des Erfüllungsanspruches
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