Es müsste sich in Fachkreisen zwischenzeitlich herumgesprochen haben, dass der Vergütungsanspruch des Architekten im Grundsatz von der Genehmigungsfähigkeit seiner Eingabeplanung abhängt. Mit der in der Praxis nicht seltenen Konstellation, dass ein Architekt mehrere Planungsvarianten erarbeitet, hatte
Vergütungsanspruch
Über diese, in der Baupraxis immer wieder auftretende Konstellation hatte das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 13.07.2017 (Az. 24 U 117/16) zu befinden. Im Einzelnen ging es um Folgendes: Der Auftraggeber hatte (gemäß § 4
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