Wird eine Wohnung den Mietern im unrenovierten Zustand überlassen und befindet sich in einem Formularmietvertrag gleichwohl eine Klausel, dass die Mieter zur Vornahme der turnusgemäßen erforderlichen Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, so hat diese Kombination im Regelfall zur
unrenoviert
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. August 2018 – VIII ZR 277/16) seine bisherige Linie bestätigt, dass bei unrenoviert überlassenem Wohnraum die oftmals üblichen Schönheitsreparaturen Klauseln in einem Formularvertrag unwirksam sind. Eine
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