Häufig wünschen Ehegatten, dass nach dem Tod des Erstversterbenen keines der Kinder einen Pflichtteil fordert und der Nachlass dem überlebenden Ehegatten ungeschmälert und ungestört zusteht. Aus diesem Grund werden in Testamenten sog. Pflichtteilsstrafklauseln vereinbart, wonach das
Strafklausel
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