ArbG Hamburg, Urteil vom 24.11.2021 – 27 Ca 208/21 Sachverhalt:Der Fahrer eines Dienstleisters im Bereich der Personenbeförderung weigerte sich zweimal in der Woche einen Corona-Schnelltest vorzunehmen. Der Arbeitgeber stellte die Schnelltests kostenfrei zur Verfügung. Es handelte
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