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Schadenersatz

Die Problematik ist altbekannt, führt aber in praxi immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dieser Frage hatte sich unlängst das Kammergericht in einer Entscheidung vom 03.03.2023 (Az.: 21 U 102/21) zu befassen. Der Sachverhalt in Kürze: Der
Schmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit der türkischen Ehefrau angelegt wird, gehört ihr. Der Mann darf den Schmuck später nicht ohne ihre Einwilligung verkaufen. Das Ehepaar hatte in Deutschland standesamtlich geheiratet und feierte