Die erfolglose Wohnungssuche über 4 Jahre kann bei der Abwägung dem Kündigungsinteresse des Vermieters überwiegen. Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, um seine pflegebedürftige Mutter in der Mietwohnung unterzubringen. Das berechtigte Interesse liegt unproblematisch vor. Doch auch
Ravensburg
Zwischenzeitlich liegen die Urteilsgründe des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu den ersten beiden Grundsteuerklagen vor. Die Urteile haben jeweils einen Umfang von 56 Seiten, die Entscheidungsgründe umfassen 34 Seiten. Allein daran erkennt man, welch Umfang diese ganze Thematik
Zeichnen sich Probleme beim Schulbesuch ab, z.B. in Form eines Störens des Unterrichts, häufigen Fehltagen, Ängsten oder Schwierigkeiten, dem Lernstoff zu folgen, wird häufig von Seiten der Erziehungsberechtigten, Schulen oder der Schulaufsichtsbehörde ein Verfahren zur Feststellung
Einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2024, Az. 3 K 36/24, lag ein Fall der vorweggenommenen Erbfolge zugrunde. Ein Vater kaufte 2014 ein bebautes Grundstück für 143.950 €. Anschließend vermietete er die Immobilie. Fünf Jahre
Wie bereits hier angekündigt wurden die ersten beiden Klagen gegen die neue baden-württembergische Grundsteuer vor dem Finanzgericht in Stuttgart verhandelt. Beide Klagen wurden leider abgewiesen. Somit gaben die Richter der Finanzverwaltung Recht. Allerdings wurde von den
Diese Frage kann nicht mit einem klaren „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Trotz der Legalisierung ist Cannabis weiterhin als Rauschmittel zu qualifizieren. Der Konsum kann Angst, Panik, Orientierungslosigkeit, den Anstieg des Blutdrucks und Senkung des Augeninnendrucks,
Wie die Pressestelle des Finanzgerichts Baden-Württemberg nun bekannt gab, wurde in zwei Verfahren wegen Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz, Aktenzeichen 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, zu einer mündlichen Verhandlung am 11. Juni 2024 ab 10
Grober Undank bedeutet, dass gegenüber dem Schenker eine schwere Verfehlung erfolgt ist. Eine solche schwere Verfehlung liegt vor, wenn das Fehlverhalten des Beschenkten objektiv eine bestimmte Schwere aufweist und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung offenbart, die einen
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