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Mindestunterhalt

Jedes Jahr, wenn das Bundesjustizministerium die Mindestunterhaltsverordnung ändert, wird zur Übersichtlichkeit und Vereinfachung die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Für 2025 gelten danach die folgenden Beträge: Bei diesen Bedarfsbeträgen ist das Kindergeld noch zu berücksichtigen, je nachdem, welchem