Schließt eine GmbH als Vertragspartner einen Mietvertrag verbunden mit der ausdrücklichen Angabe, dass die zwei Geschäftsführer gesamtvertretungsberechtigt sind, so kommt ein wirksamer Mietvertrag auch dann zustande, wenn nur eine der beiden Geschäftsführer unterschreibt und die Unterschriftszeile
Mietvertrag
Grundsätzlich kann ein bestimmter Zustand ausdrücklich zwischen den Vertragspartner vereinbart werden. Dies ist z.B. immer dann sinnvoll, wenn der Mieter auf einen bestimmter Zustand angewiesen ist oder besonderen Wert legt (Barrierefreiheit). Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung
Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;
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