Häufig erfolgt in Mietverträgen eine Größenangabe zur Wohnfläche. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist solch eine Beschreibung nicht unverbindlich, sondern als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen mit der Folge, dass eine Abweichung von mehr als 10 % zu einem
Mietminderung
In einer aktuellen Entscheidung vom 29. April 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nach Abschluss eines Mietvertrags entstehende Lärm keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, wenn
In einem für Vermieter und Mieter von Altbauwohnungen gleichermaßen interessanten Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht per se einen Mangel der Mietsache darstellen und es auch keine abstrakten und generellen Regeln
Für die Frage, ob sich ein Mieter auf einen Mangel der Mietsache berufen kann, kommt es aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht auf die Frage darauf an, ob der Mangel den Mieter subjektiv auch beeinträchtigt,
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