Sachverhalt: Um diese Fragestellung ging es anlässlich eines Berufungsverfahrens vor dem OLG Zweibrücken. Der Bauträger hatte sich dem Erwerber gegenüber (im Rahmen eines Bauträgervertrages) verpflichtet, ein Reihenhaus zu errichten. Der Erwerber wollte für etwaige Änderungen an
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