Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält. Die UVG-Leistungen sind Einkommen i.S.d. Gesetzes
Lebensunterhalt
Wenn Eheleute sich trennen und es um die Berechnung von Ehegattenunterhaltsansprüchen geht, muss zunächst geklärt werden, auf welches Einkommen für die Berechnung von Unterhalt zugrundegelegt wird. Zu diesem Zweck haben die Ehepartner sowohl beim Ehegattentrennungsunterhalt als
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