Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Zulässigkeit von Verlängerungsklauseln im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Maklervertrages befasst. Der Entscheidung vom 28.05.2020 (I. ZR 40/19) lag folgendes zu Grunde: Ein Makler
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