Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Kosten

Häufig stehen zum Zeitpunkt der Beerdigung die Erben noch überhaupt nicht fest. Dennoch muss sich jemand um die Bestattung des Verstorbenen kümmern. So auch in einem aktuellen Fall, welcher vom OLG Koblenz entschieden wurde. Im vorliegenden
Bislang vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers nicht im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung abgezogen werden können. Es handle sich hierbei nicht um Nachlassverbindlichkeiten. Dieser Auffassung wurde nunmehr vom Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom