Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Käufer

Nach neuer Rechtslage darf ein Immobilienmakler sowohl für die Verkäufer- als auch die Käuferseite tätig werden und beiden Parteien am Ende je eine Provision in Rechnung stellen (i.d.R. bis zu 3,57% des Kaufpreises). Voraussetzung ist aber,