Trennen sich Eltern, gibt es oft Auseinandersetzungen um den Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Sind die Eltern in einem solchen Fall verpflichtet, sich erst an das Jungendamt zu wenden, ehe sie den Weg zum Gericht antreten?
Jugendamt
Nach einer Scheidung gibt es oft Konflikte zwischen den Elternteilen. Diese wirken sich auf die Kinder aus. Nicht selten versuchen die Eltern auch, die Kinder zu beeinflussen. Darauf dürfen Gerichte aber nicht primär mit der Einschränkung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass miteinander verheiratete Eltern grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind haben. Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so hat grundsätzlich zunächst die Mutter die
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