Schüler sind während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Verrichtung von Hausaufgaben ist im Gegensatz dazu nicht vom Versicherungsschutz umfasst, weil sie aus dem organisatorischen Verantwortungsbereich der
Hausaufgaben
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