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Rommelspacher Glaser & Partner

Härtegrund

Gerade bei Eigenbedarfskündigungen wird auf Seiten der Mieter sehr häufig behauptet, dass die Kündigung eine besondere Härte darstelle und deshalb das Mietverhältnis fortzusetzen sei. Ein hohes Alter und/oder eine lange Mietzeit sind dabei häufig als Argument