Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Diese recht einfache Formulierung führt in der Praxis häufig zu Problemen. Das Oberlandesgericht München entschied in einem Beschluss
Gestaltung
Nach der seit 17.08.2015 anzuwendenden EU-Erbrechtsverordnung richtet sich für alle Todesfälle nach diesem Tag die Bestimmung des materiellen Erbrechts. Nach den einheitlichen Kriterien bestimmt sich, welches Mitgliedsland und welches Recht für Entscheidungen bezüglich des gesamten Nachlasses, unabhängig davon
Dass bei der Erstellung von Testamenten auch immer die steuerliche Seite, insbesondere die erbschaftsteuerliche, betrachtet werden muss, zeigte sich wieder eindringlich an einem aktuellen Fall, welchen das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte (3 K 961/15 Erb). Da
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