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Fortsetzung

Bekanntlich kann ein Mieter gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann aus verschiedenen (Härte-)Gründen im Einzelfall begründet sein. Ist das der Fall, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt; notfalls entscheidet darüber