Das OLG Düsseldorf hatte in einer Entscheidung vom 16.06.2017 über folgenden (verkürzten) Sachverhalt zu entscheiden: Der Auftragnehmer (AN) verklagt den Auftraggeber (AG) auf restlichen Werklohn für die Verlegung einer Fußbodenheizung im Neubau eines Wohngebäudes nebst Doppelgarage.
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