Eine wartungsintensive Sonderkonstruktion im Rahmen eines Bauträgervertrages war Gegenstand einer Beschlussentscheidung des OLG München vom 11.03.2020 (Az.: 28 U 4568/19). In der Sache ging es um Folgendes: Ein Bauträger verlangt die Zahlung der Fertigstellungsrate und Auszahlung
besondere Wartungsbedürftigkeit
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