Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 14.03.2024 – 14 S 1655/23) darüber zu befinden, in welche Kategorie der baulichen Nutzung ein „Boardinghaus“ fällt und ob dieses, zum Beispiel als kleiner Betrieb des
Beherbergungsbetrieb
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