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Befreiung

Mit Urteil vom 22.3.2024 – V ZR 81/23 hat der BGH sich zum neuen § 16 Abs. 2 S. 2 WEG geäußert. Diese Norm gibt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Möglichkeit, im Beschlusswege für einzelne Kosten
Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums des Familienheims unter Umständen von der Erbschaftsteuer befreit. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ausschließlich der Erwerb von Eigentum steuerbefreit. Ein bloßer Eigentumsverschaffungsanspruch, zwar gesichert durch eine