Über nachfolgenden Sachverhalt hatte das Landgericht Baden-Baden in einer Entscheidung vom 21.06.2021 (Az.: 3 O 344/20) zu befinden: Die Erwerber eines Reihenhauses verlangen gegenüber dem Bauunternehmer die Herausgabe von Unterlagen zu dem Bauvorhaben; in concreto sämtliche
Bauvorhaben;
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