Der Fall: Ein Bauträger nimmt den von ihm mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen Mängel und Defiziten der Bauausführung in Anspruch. Er reklamiert Kosten, die zur Beseitigung der sich aus einem Gutachten ergebenen Mängel notwendig sind.
Bauüberwachung
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarf
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eigentümerversammlung
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Immobilie
Isny
Kind
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare