Mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von als „Schwarzarbeit“ ausgeführter Mängelbeseitigungsmaßnahmen hatte sich das OLG Schleswig in einer Entscheidung vom 30.04.2019 (7 U 152/18) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Auftragnehmer (AN) sollte auf der Grundlage
ausgeführte Mängelbeseitigungsmaßnahmen
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kosten
Kündigung
Mieter
Mietrecht
Mietvertrag
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Scheidung
Schenkung
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare