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arbeitsgericht

(LAG Niedersachsen Urt. v. 19.12.2022 – 15 Sa 286/22) Sachverhalt: Sieben Mitarbeiter einer Fluggesellschaft, welche auch privat seit Jahren befreundet sind, unterhielten eine private Whats-App Gruppe. Der Kläger tätigte in dieser Gruppe u.a. folgende Äußerungen: Ich
ArbG Hamburg, Urteil vom 24.11.2021 – 27 Ca 208/21 Sachverhalt:Der Fahrer eines Dienstleisters im Bereich der Personenbeförderung weigerte sich zweimal in der Woche einen Corona-Schnelltest vorzunehmen. Der Arbeitgeber stellte die Schnelltests kostenfrei zur Verfügung. Es handelte
Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20 (ArbG Würzburg 28.1.2020 – 2 Ca 1068/19)):„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.“