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Nach der Trennung eines Paares mit gemeinsamen Kindern ist der nicht betreuende Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu bezahlen. Darüber hinaus ist er regelmäßig verpflichtet, dem betreuenden Elternteil Betreuungsunterhalt zu leisten. Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob die Eltern