Verbraucherbauvertrag: Änderungsvorbehalt Das OLG Brandenburg hatte auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes über die Rechtswirksamkeit der von einem Unternehmer vorformulierten Bauvertragsklausel folgenden Inhaltes zu befinden: „Wesentliche Veränderungen zu den Zeichnungsmaßnahmen und den Ausstattungsmerkmalen der technischen Baubeschreibung im
Änderungsklausel
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