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Steuerrecht

Dass bei der Erstellung von Testamenten auch immer die steuerliche Seite, insbesondere die erbschaftsteuerliche, betrachtet werden muss, zeigte sich wieder eindringlich an einem aktuellen Fall, welchen das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte (3 K 961/15 Erb). Da
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte ein häufig auftretendes Problem bei einer Steuerhinterziehung und einer Erbengemeinschaft zu entscheiden. Bei dem konkreten Fall hatte  der Erblasser viele Jahre ausländische Kapitaleinkünfte dem deutschen Finanzamt nicht erklärt. Einer der Miterben wusste